Langschied

Historische Ortsnamen: Langinscheid (um 1260), Langscheitt (um 1520), Langenschiedt (1583)

Langschied gehörte seit 1260 zum Gericht Altenberg als Teil des Vierherrengerichtes. Wie auch an anderen Orten dieses Gemeinschaftsbesitzes kam es in Langschied zu Streitigkeiten über die Ausübung der Herrschaftsrechte. So wurde 1595 nach großer Unruhe in der Gemeinde auf Befehl von Nassau-Idstein ein Gemeindevorsteher gewählt und ein Backhaus gebaut. Hessen setzte den Vorsteher 1618 ab und bestellte für Langschied und Mappershain einen Mann namens Vierer als Gemeindevorsteher.

Langschied entwickelte sich im Laufe seiner Geschichte von 8 Hausgesäßen (1526) über einen Leerstand des Dorfes am Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) und verbliebenen 7 Gebäuden zu 214 Einwohnern (1895) und 224 Einwohnern (1970) zu heute 230 Einwohnern (2014).

Der Hof Schönberg gehörte seit alters her zum Besitz des Benediktinerklosters Gronau und wurde als Gronauischer Erbleihhof durch Pächter bewirtschaftet. Vermutlich älter als seine urkundliche Ersterwähnung 1495 wurde er im 16. Jhd. „Uff schoneberge“ / „Schonbergk“ / „hoff Schonbergh“ genannt. Ursprünglich zum Vierherrischen Gericht Altenberg gehörend, wurde der Hof spätestens 1606 zum Gericht Zorn gezählt und damit zur Landgrafschaft Hessen-Rotenburg.
1818 wurde die Schönberger Hofflur mit dem umgebenden Gronauer Wald mit der Gemarkung des Nachbardorfes Langschied vereinigt und die neue Langschieder Gesamtgemarkung als einheitlicher Verwaltungsbezirk gebildet.