Altenberg – Vierherrisches Gericht

Eine Kirche mit ummauertem Kirchhof wurde auf dem Altenberg an der alten Markt- und Gerichtsstätte wohl schon von den Vorfahren der Grafen von Katzenelnbogen gegründet, die hier ihren mutmaßlichen Stammsitz hatten. Diese standen in engen Beziehungen zum Kloster St. Michael in Siegburg und weihten deshalb diese Kirche dem heiligen Michael (aus Siegburg kamen vermutlich auch die ersten Mönche des späteren Klosters Gronau). Um 1330 wurde dann erstmals eine Kirche „zu Dietrod auf dem berge“ (in monte) erwähnt. Sie wurde damit deutlich von dem damals gleichnamigen Dietrod im Schwall, dem heutigen Diethardt, unterschieden. 1329 wurde der erste Priester zu Dietrod auf dem Berge genannt. Als Kirchspielkirche in einsamer Lage zwischen Grebenroth, Egenroth und Kloster Gronau gelegen, war und ist sie bis heute kirchlicher Mittelpunkt für diese Orte und für Martenroth, Langschied und früher auch Mappershain. Das Pfarrhaus stand ursprünglich bei der Kirche auf dem Berg, aber schon 1621 wohnte der Pfarrer zu Egenroth.

Kirche Altenberg Kloster Gronau

Kirche Altenberg Kloster Gronau

Bereits vor 1592 gab es für das Kirchspiel eine Schule bei der Kirche. Dort wurde zeitweilig auch ein bedeutender Jahrmarkt gehalten, der um 1740 nach Grebenroth verlegt wurde, dann aber seine Bedeutung verlor. Die baufällige mittelalterliche Kirche wurde 1747/48 erneuert.

Das Gericht auf dem Altenberg umfasste als Teil des Vierherrengerichtes auf dem Einrich 1494 die Kirchspielsorte Egenroth, Grebenroth, Langschied, Mappershain, Martenroth sowie auch Holzhausen auf der Heide und Rettert. Neben dem Hochgericht in Marienfels war es die zweite Exekutionsstätte im Vierherrischen mit Galgen. Dieses „Gericht der vier Herren“ entstand aus dem gemeinschaftlichen Kauf der Grafschaftsrechte im Einrichgau um 1160 durch die Grafen von Nassau und die Grafen von Katzenelnbogen von den Erben der Grafen von Arnstein. Als sich um 1250/1260 die Nassauer und Katzenelnbogener Grafenhäuser in je zwei Hauptlinien teilten, entstand das sogenannte Vierherrengericht als Teilgebiet des Einrichs mit gemeinschaftlicher Verwaltung. Nach dem Aussterben der Katzenelnbogener im Mannesstamm traten die Landgrafen von Hessen als Erben ein. Bis zur Aufteilung der Herrschaft 1774 hielt Hessen-Rheinfels als seinen Anteil die Hälfte der Herrschaftsrechte, Nassau-Oranien ¼ und das letzte ¼ Anteil war Nassau-Weilburg und Nassau-Wiesbaden-Idstein (-Usingen) gemeinschaftlich.